Versicherungsleistungen
Sterbegeld der Krankenkassen
Diese Leistung wurde zum 01.01.2004 ersatzlos gestrichen.
Schwerbeschädigten-Sterbegeld vom Versorgungsamt
Beim Tod eines Empfängers von Schwerbeschädigten Bezügen kann nach § 37 BVG ein Sterbegeld in dreifacher Höhe der Versorgungsbezüge ausbezahlt werden, die ihm für den Sterbemonat zustanden.
Anspruchsberechtigt sind in folgender Reihenfolge: Ehegatte, Kinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegekinder, Enkel, Großeltern, Geschwister und Geschwisterkinder. Die Voraussetzung hierfür ist, dass eine häusliche Gemeinschaft mit dem Verstorbenen bestanden hat.
Berufsgenossenschaften
Hier meldet der Arbeitgeber selbst den Sterbefall an. Es kann jedoch nützlich sein, wenn Sie sich zusätzlich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.
Bezahlt wird von dort, wenn der Tod in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeit selbst, durch berufsbedingte Wege oder aber durch Berufskrankheit eingetreten ist. Eventuell wird von der Berufsgenossenschaft zur Klärung eine Obduktion angeordnet.
Private Versicherungen und Sterbegeldversicherungen
Falls diese durch uns benachrichtigt werden sollen, benötigen wir den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsscheinnummer.
Handelt es sich bei der Versicherung um eine Lebensversicherung bzw. um eine Sterbegeldversicherung benötigen wir die Versicherungspolice (im Original) sowie die Nummer des Kontos, auf das die Versicherungsleistung überwiesen werden soll.
Die Überweisung kann auch auf eines unserer Konten erfolgen, wozu wir aber eine Vollmacht von Ihnen benötigen.
Achtung
Ist der Tod durch einen Unfall bzw. durch die Folgen eines Unfalles eingetreten, müssen die Versicherungsgesellschaften, mit denen Verträge über Lebensversicherungen bestehen, innerhalb von 48 Stunden vorab telefonisch benachrichtigt werden.
Gewerkschaften
Einige Gewerkschaften zahlen ebenfalls ein Sterbegeld aus. Der schriftlichen Mitteilung muss das Mitgliedsbuch sowie die Sterbeurkunde beigefügt werden.